Allgemeine Geschäftsbedingungen Fördergeldsucher

Hier findest du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") des Fördergeldsuchers, Inhaber: Vorprüfungsstelle für Firmenfinanzierungen Horntasch, Heinrich-Heine-Straße 19, 17153 Stavenhagen (nachfolgend "Fördergeldsucher").

1. Geltungsbereich

a) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Fördergeldsucher und dem Kunden.

b) Die Mitarbeiter des Fördergeldsuchers sind nicht berechtigt, Vereinbarungen mit verbindlicher Wirkung für den Fördergeldsucher zu treffen.

2. Zustandekommen des Vertrages

a) Der Vertrag zwischen dem Fördergeldsucher und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde ein auf seinen Angaben basierendes Angebot vom Fördergeldsucher annimmt.

b) Wenn dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, so richtet sich dies nach der bei Vertragsschluss ausgehändigten Widerrufsbelehrung.

3. Leistungserbringung, Termin

a) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Recherchedienstleistungen zu öffentlichen Fördermitteln für Existenz- und Unternehmensgründungen. Die geschuldete Leistung ergibt sich unmittelbar durch Abschluss des Vertrages.

b) Die Leistung wird einmalig erbracht und mittels eines schriftlichen Fördermittel-Berichts an den Kunden belegt. Wenn ein Kunde, dem ein Widerrufsrecht zusteht, die Leistung vor Ablauf der 14tägigen Widerrufsfrist verlangt, dann hat er bei Ausübung des Widerrufsrechtes Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen vom Fördergeldsucher zu leisten.

4. Vergütung

a) Die Zahlung erfolgt bei Vertragsabschluss. Der Kunde erhält nach der Zahlung eine Rechnung.

b) Bei Widerruf des Vertrages durch den Kunden hat dieser kein Recht auf Rückerstattung des gezahlten Betrages, auch nicht teilweise.

5. Leistungsverzug

a) Wird der Fördermittel-Bericht mehr als einen Monat nach Vertragsschluss erbracht, kommt Fördergeldsucher in Verzug mit seiner Leistungspflicht. In solchen Fällen kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn Fördergeldsucher nach einer von dem Kunden zu setzenden Frist von mindestens 7 Kalendertagen die Leistung nicht nachholt.

b) Bei Rücktritt stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

6. Zahlungsverzug

a) Die Zahlung von dem Kunden an den Fördergeldsucher erfolgt immer im voraus. Ein Zahlungsverzug ist daher nicht möglich. Sollte jedoch aus irgendeinem Grund die Zahlung des Kunden an den Fördergeldsucher z.B. über eine Bank oder einen Bezahldienstleister zurückgefordert werden, tritt Zahlungsverzug ein.

b) Die Folgen des Zahlungsverzuges richten sich nach den gesetzlichen Regeln.

7. Abnahme und Gewährleistung

a) Mit Übermittlung des Fördermittel-Berichts gilt die Leistung als erbracht.

b) Ist der Kunde Verbraucher, stehen ihm die gesetzlichen Mangelrechte zu. Die Gewährleistungsfrist beträgt in diesem Fall 12 Monate.

c) Ist der Kunde Unternehmer, so hat er die Mangelhaftigkeit des Fördermittel-Berichts bis 12.00 Uhr des siebten auf die Übermittlung des Fördermittel-Berichts folgenden Tages zu rügen. Bei verspäteter Rüge sind die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen.

d) Fördergeldsucher hat in jedem Fall das Recht, eine mangelhafte Leistung nachzubessern.

e) Beseitigt Fördergeldsucher einen Mangel nicht innerhalb einer von dem Kunden gesetzten angemessenen Frist, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

8. Haftung und Versicherung

a) Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.

b) Fördergeldsucher haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Fördergeldsucher oder deren Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters beruhen. Im Übrigen ist die Haftung von Fördergeldsucher ausgeschlossen.

c) Fördergeldsucher haftet nicht für höhere Gewalt, Streiks, Unwetter, nicht von Fördergeldsucher verschuldetem Energiemangel, Folgen von Pandemien oder staatlichen Anordnungen sowie Nichtbelieferung durch seine Lieferanten.

9. Beendigung des Vertrages

a) Verträge enden mit der Leistungserbringung und Bezahlung der Rechnung.

b) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10. Sonstiges

a) Die Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Alle einseitigen Erklärungen der Parteien auf Grundlage dieses Vertrages bedürfen zumindest der Textform. Diese kann dadurch ersetzt werden, dass eine Partei eine mündliche Erklärung der anderen Partei textlich bestätigt.

b) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so sind die Parteien verpflichtet, diese Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen oder nichtigen Klausel möglichst nahe kommt.

c) Der Vertrag unterfällt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Neubrandenburg.

 

Stand: Juli 2026